AGBs


Tagesgage

entsprechend für die gebuchte Dienstleistung und der vereinbarten Gage (siehe Position

„Technische Dienstleistung“ im Angebot oder Auftrag) für max. 10 Stunden incl. Pausen.

Catering:

Das Catering wird vom Auftraggeber übernommen.

Sollte eine gesunde, warme Verpflegung durch den Auftraggeber nicht möglich sein, wird eine Verpflegungspauschale von 35.- € / Tag in Rechnung gestellt.

Bei einer teilweisen Verpflegung wird diese anteilig von der Verpflegungspauschale abgezogen.

Reisetag:

Findet an einem Kalendertag nur die Anreise oder Abreise ohne weitere Arbeiten statt, wird dieser Tag als Reisetag mit mind. 50% der Tagesgage berechnet.

Bei einer Kombination aus An-Abreise und anderen Arbeiten (Aufbau, Abbau, Einleuchten, Programmierung, etc.), gilt die Reisezeit als Arbeitszeit.

Reisekosten:

Bei Anreise mit eigenem PKW wird eine Pauschale von 40ct/km in Rechnung gestellt.

Eventuelle anfallende Parkgebüren für den nächst gelegensten Parkplatz oder Parkhaus werden zu 100% weiterberechnet.

Hotel:

Ein Einzelzimmer in einem Hotel der gehobenen Mittelklasse ( mind. 3 Sterne) mit Frühstück wird vom Auftraggeber gestellt.

Mehraufwand:

Von der 11. bis 13. Stunde, gerechnet vom Arbeitsbeginn, wird ein Mehraufwand von 12% der Tagesgage pro Std. berechnet.

Ab der 14.Stunde, gerechnet vom Arbeitsbeginn, wird zusätzlich eine 2.Tagesgage in Rechnung gestellt. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart.

Stornierung/Ausfall:

Bei einer Stornierung des Auftrags von 7 bis 4 Tage vor dem ersten Einsatztag, können 50% der Gesamtgage in Rechnung gestellt werden.

Bei einer Stornierung des Auftrags bis 3 Tage vor dem ersten Einsatztag, können 100% der Gesamtgage in Rechnung gestellt werden.

Dies gilt ebenfalls wenn eine Veranstaltung/Tour/Show (auch einzelne Termine innerhalb des Auftrags) von Seiten des Auftraggebers oder aufgrund der Entscheidung Dritter abgesagt wird oder ausfällt. (z.B. Krankheit des Künstlers)

Zahlungsziel:

14 Tage nach Rechnungseingang